Neues Energielabel für Lichtquellen – das müssen Sie darüber wissen

Warum gibt es ein neues Energielabel?


Für welche Produkte gilt die neue Verordnung – und für welche nicht?


Kennzeichnungspflichtige Lampen


  • Leuchtstofflampen
  • Leuchtmodule

Kennzeichnungspflichtige Leuchten


Nicht kennzeichnungspflichtige Leuchten


  • Leuchten ohne Leuchtmittel
  • Leuchten mit mitgelieferten Leuchtmittel
  • Leuchten mit eingebautem Leuchtmittel, das zerstörungsfrei ausgebaut werden kann

Worin unterscheidet sich das neue Energielabel vom alten?


Das Wichtigste zum neuen Energielabel haben wir hier noch einmal für Sie zusammengefasst:

  1. Seit dem 1. September 2021 gibt es ein neues EEK-Label für Lichtquellen.
  2. Die Verordnung gilt für den Großteil von Lichtquellen, zum Beispiel LED-Lampen und -Module sowie Leuchtstofflampen. Leuchten, bei denen das Leuchtmittel von einer Fachkraft nicht zerstörungsfrei ausgebaut werden kann, erhalten ebenfalls die neue Kennzeichnung.
  3. Nicht betroffen sind Leuchten ohne oder mit separatem Leuchtmittel sowie Leuchten, bei denen sich das Leuchtmittel von einer Fachkraft zerstörungsfrei ausbauen lässt.
  4. Die Bewertungskriterien für das neue Energielabel sind strenger, wodurch zahlreiche Produkte in eine schlechtere Klasse fallen.
  5. Die Klassen A+, A++ und A+++ entfallen, stattdessen gibt es nur noch die Abstufungen A bis G.
  6. Das EEK-Label ist mit einem QR-Code versehen, durch den Sie weitere Informationen zum jeweiligen Produkt erhalten.
  7. Das neue Energielabel unterscheidet feiner zwischen den Klassen. Dadurch können Sie die einzelnen Produkte in Bezug auf den Energieverbrauch besser miteinander vergleichen.
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